Rente gut, alles gut – oder?
Lade deinen Pensionskassenausweis hoch und sieh in persönlichen Grafiken, wie du bei der Pensionierung sowie bei Krankheit und Unfall abgesichert bist.
Bei einer Ehe/eingetragenen Partnerschaft können AHV-Plafonierung und Vorsorgebedarf für den ganzen Haushalt berechnet werden.
Für die Kinderrenten von AHV/IV und Pensionskasse bei Erwerbsunfähigkeit und im Todesfall — sie laufen bis zum 18. Geburtstag des Kindes (in Ausbildung bis 25, das rechnen wir vorsichtshalber nicht ein).
Zähle nur Kinder, deren Mutter oder Vater du bist (leiblich oder adoptiert), sowie Stief- und Pflegekinder, die in deinem Haushalt leben und für die du aufkommst. Kinder deiner Partnerin/deines Partners, die nicht bei euch leben, erhalten bei deinem Tod keine Waisenrente.
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Du liest die Werte selbst von deinem PK-Ausweis ab und trägst sie im nächsten Schritt ein.