Kann sich deine Partnerin/dein Partner das Wohneigentum noch leisten, wenn dir etwas zustossen sollte?
Wenn du stirbst, prüft die Bank die Tragbarkeit der Hypothek neu — mit den Hinterlassenenrenten von AHV, Unfallversicherung und Pensionskasse, die deiner Partnerin/deinem Partner zustehen, plus dem eigenen Lohn. Wir rechnen, ob das reicht und wie viel Hypothek sonst zurückbezahlt werden müsste, um die Tragbarkeit zu gewährleisten. Diese Differenz lässt sich mit einem Todesfallkapital absichern, das genau den fehlenden Betrag deckt.
Deine Immobilie
Die Bank rechnet nach einem Todesfall die Tragbarkeit neu — nur noch mit dem Einkommen, das der überlebenden Person bleibt. Oft wurden beide Löhne zusammengezählt, um die Hypothek zu erhalten.
Gesamtbetrag (falls vorhanden 1. und 2. Hypothek zusammen) — welcher Teil amortisiert werden muss, leiten wir aus der Belehnung ab.
0, wenn die überlebende Person nicht erwerbstätig ist.
Für die Rechnung fehlen noch die Leistungen, die deiner Partnerin/deinem Partner im Todesfall zustehen.
AHV-Witwen-/Witwerrente, Ehegattenrente und Todesfallkapital der Pensionskasse, Kinderrenten — das leiten wir aus deinem Pensionskassenausweis und wenigen Angaben zu dir und deiner Familie ab. Lade den Ausweis hoch oder trag die Werte von Hand ein; danach kommst du automatisch hierher zurück. Deine Angaben zur Immobilie bleiben gespeichert.